Bava Batra 103

Kapitel 103

א קבל מן הקטן יעשה לו סגולה ואם מת יחזיר ליורשיו
1 Hat man etwas von einem Kinde genommen, so mache man ihm etwas Liebes; [ist es gestorben, so gebe man es seinen Erben].
ב וכולן שאמרו בשעת מיתתן של פלוני הן יעשה כפירושן ואם לאו יעשה פירוש לפירושן
2 Wenn diese bei ihrem Tode gesagt haben, es gehöre jenem, so handle man nach ihrer Erklärung; sonst aber mache man eine Erklärung zu ihrer Erklärung.
ג דביתהו דרבה בר בר חנה כי קא שכבה אמרה הני כיפי דמרתא ובני ברתא אתא לקמיה דרב א"ל אי מהימנא לך עשה כפירושה ואי לא עשה פירוש לפירושה
3 Als die Frau des Rabba b. Bar Ḥana im Sterben lag, sagte sie: diese Ohrringe gehören Martha und den Söhnen seiner Tochter. Als er darauf vor Rabh kam, sprach er zu ihm: Wenn sie dir glaubhaft ist, so handle nach ihrer Erklärung, wenn aber nicht, so mache eine Erklärung zu ihrer Erklärung.
ד ואיכא דאמרי הכי א"ל אי אמידא לך עשה כפירושה ואי לא עשה פירוש לפירושה:
4 Manche sagen, er habe zu ihm wie folgt gesagt: Wenn jene dir als reich bekannt sind, so handle nach ihrer Erklärung, wenn aber nicht, so mache eine Erklärung zu ihrer Erklärung.
ה מן הקטן יעשה לו סגולה: מאי סגולה רב חסדא אמר ספר תורה רבה בר רב הונא אמר דיקלא דאכל מיניה תמרי:
5 «Hat man etwas von einem Kinde genommen, so mache man ihm etwas Liebes.» Was ist unter Liebes zu verstehen? R. Ḥisda erklärte: Eine Torarolle. Raba b. Hona erklärte: Eine Dattelpalme, von der es die Datteln nießbraucht.
ו ולא לאב בנכסי הבן ולא לבן בנכסי האב: אמר רב יוסף אפילו חלקו רבא אמר חלקו לא
6 N<small>OCH EIN</small> V<small>ATER AN DEN</small> G<small>ÜTERN SEINES</small> S<small>OHNES, NOCH EIN</small> S<small>OHN AN DEN</small> G<small>ÜTERN SEINES</small> V<small>ATERS</small>. R. Joseph sagte, selbst wenn sie sich getrennt haben; Raba aber sagte, nicht wenn sie sich getrennt haben.
ז אמר רב ירמיה מדפתי עבד רב פפי עובדא חלקו לא כרבא אמר רב נחמן בר יצחק אישתעי לי רב חייא מהורמיז ארדשיד דאישתעי ליה רב אחא בר יעקב משמיה דרב נחמן בר יעקב חלקו לא והלכתא חלקו לא תניא נמי הכי בן שחלק ואשתו שנתגרשה הרי הן כשאר כל אדם:
7 R. Jehuda sagte: R. Papi traf eine Entscheidung, daß dies nicht von dem Falle gelte, wenn sie sich getrennt haben, nach Raba. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Mir erzählte R. Ḥija aus Hormez-Ardašir, ihm habe R. Aḥa b. Ja͑qob im Namen des R. Naḥman h. Ja͑qob gesagt, dies gelte nicht von dem Falle, wenn sie sich getrennt haben. Die Halakha ist: dies gilt nicht von dem Falle, wenn sie sich getrennt haben. Ebenso wird auch gelehrt: Wenn ein Sohn sich getrennt hat oder eine Frau geschieden worden ist, so gleichen sie jedem anderen Menschen.
ח איתמר אחד מן האחין שהיה נושא ונותן בתוך הבית והיו אונות ושטרות יוצאין על שמו ואמר שלי הם שנפלו לי מבית אבי אמא אמר רב עליו להביא ראיה ושמואל אמר על האחין להביא ראיה אמר שמואל מודה לי אבא שאם מת על האחין להביא ראיה
8 Es wurde gelehrt: Wenn einer von den Brüdern die Geschäfte des Hauses führt, und Kaufbriefe oder Scheine auf seinen Namen im Umlauf sind, von welchen er behauptet, sie seien sein Eigentum, das ihm vom Vater seiner Mutter zugefallen ist, so muß er, wie Rabh sagt, den Beweis erbringen; Šemuél aber sagt, die Brüder müssen den Beweis erbringen. Šemuél sagte: Abba pflichtet mir jedoch bei, daß, wenn er gestorben ist, die Brüder den Beweis erbringen müssen.
ט מתקיף לה רב פפא כלום טענינן להו ליתמי מידי דלא טען להו אבוהון והא רבא אפיק זוגא דסרבלא וספרא דאגדתא מיתמי בלא ראיה בדברים העשוים להשאיל ולהשכיר
9 R. Papa wandte ein: Treten wir denn für die Waisen ein mit einer Einwendung, die ihr Vater selber nicht gemacht hätte!? So ließ auch Raba von Waisen eine Kleiderschere und ein Agadabuch ohne Beweis wegnehmen, weil es Dinge sind, die man zu verleihen und zu vermieten pflegt.